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BGH, 22.11.2018 - 4 StR 234/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 66 Abs. 3 S. 1
Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 28.02.2018 - 21 Ks 13/17
- BGH, 22.11.2018 - 4 StR 234/18
Papierfundstellen
- StV 2020, 13 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.08.2018 - 2 StR 142/18
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Rückfallverjährungsfrist)
Auszug aus BGH, 22.11.2018 - 4 StR 234/18
Die Rückfallverjährungsfrist von fünfzehn Jahren ist nur im Verhältnis zweier Sexualstraftaten zueinander anwendbar; folgt hingegen - wie hier - eine Straftat aus dem Bereich der allgemeinen Kriminalität einer Sexualstraftat nach, so gilt die fünfjährige Rückfallverjährungsfrist des § 66 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 StR 142/18, NJW 2018, 3529, 3530).